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Maschinenrichtlinie / CE-Kennzeichnung

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EuropaDie Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) regelt das Inverkehrbringen und somit den freien Warenverkehr von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die Anwendung der Richtlinie ist seit dem 29.12.2009 verbindlich.

Die Übernahme in nationales Recht ist in Deutschland mit dem „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)" in Verbindung mit der Maschinenverordnung erfolgt.

Die Konformitätsbewertung kann durch den Hersteller selbst erfolgen. Wenn allerdings einer der nachfolgenden Punkte zutrifft, ist die Bewertung durch eine „benannte Stelle" erforderlich.

  • das Produkt ist in Anhang IV der MRL gelistet
  • für das Produkt ist keine harmonisierte Norm gelistet
  • die harmonisierte Norm deckt nicht alle relevanten
    Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen ab

Hinweis: Mit der neuen Maschinenrichtlinie hat die Norm EN 954-1 ihre Gültigkeit verloren. Sie wird durch die Norm DIN EN ISO 13849-1 ersetzt. Die Konformitätsvermutung für die EN 954-1 ist zwar bis 31.12.2011 verlängert worden, doch dies hat für aktuelle Produktentwicklungen keine Relevanz.

 CE-Raster

Der Konformitätsbewertung folgt die Konformitätserklärung. Fällt ein Produkt in den Anwendungsbereich der EG-Richtlinie, so ist neben der Konformitätserklärung auch eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Diese muss durch den Hersteller in eigener Verantwortung am Produkt angebracht werden.

Hinweis: Die CE-Kennzeichnung bedeutet allerdings nicht, dass das Produkt von einer zugelassenen Prüf- und Zertifizierungsstelle geprüft wurde. Hierfür ist die Durchführung einer Baumusterprüfung auf Basis des GPSG erforderlich. Produkte, die einer Baumusterprüfung unterzogen wurden, sind mit dem GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) gekennzeichnet. Dieses Zertifikat ist maximal 5 Jahre gültig und muss dann verlängert werden.

Hier finden Sie weitere Links zu diesem Thema bei der Europäischen Kommission:

Informationen zur Maschinenrichtlinie (engl.)

Informationen zur CE-Kennzeichnung (engl.)

pdf-Dateien zum Download

Download  Maschinenrichtlinie 2006/42/EG                         
Download  9. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) 
Download  Liste der harmonisierten Normen (08.04.2011)     

 

Unsere Leistungen...

innotec unterstützt Sie bei allen erforderlichen Schritten und Formalitäten zur Konformitätserklärung.
Dies umfasst:

  • die Recherche aller relevanten Richtlinien, Normen und  Gesetze
  • die Durchführung einer Risikobewertung
  • die Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente
  • die Ausarbeitung der Konformitätsbewertung
  • Erstellung der Konformitätserklärung